Art. 37 Place of jurisdiction for separate forfeiture proceedings
1 Separate forfeiture proceedings (Art. 376–378) must be carried out in the place where the items or assets to be forfeited are located. 2 If the items or assets to be forfeited are located in two or more cantons and if they are connected to the same offence or offender, the authorities of the place where the forfeiture proceedings were initiated has jurisdiction. BGE
124 IV 137 () from 31. März 1998
Regeste: Art. 8 Abs. 1 OHG; Rolle des Opfers im Strafverfahren. Wenn das kantonale Verfahrensrecht keine weitergehenden Bestimmungen kennt, kann sich das Opfer nur in den drei in lit. a bis c des Art. 8 Abs. 1 OHG genau umschriebenen Fällen als Partei am Strafverfahren beteiligen (E. 2d). Insbesondere regelt das OHG nicht, ob das Opfer in der Voruntersuchung den Beweiserhebungen beiwohnen darf (E. 2e).
131 I 217 () from 1. März 2005
Regeste: Art. 9 BV, Art. 25 URG/FR; Verbeiständung in Strafsachen; staatliche Entschädigung des amtlichen Verteidigers bei notwendiger Verteidigung eines nicht bedürftigen Beschuldigten. Der amtliche Verteidiger steht bei notwendiger Verteidigung zum Beschuldigten und zum Staat, der ihn ernannt hat, in einem öffentlichrechtlichen Verhältnis (E. 2.4). Es ist daher ausgeschlossen, den Verteidiger das Risiko der Nichtzahlung seines Honorars allein tragen zu lassen. Die Auslegung von Art. 25 URG/FR, nach welcher der notwendige Verteidiger sich zwecks Eintreibung seines Honorars unmittelbar an den Beschuldigten zu wenden hat, wenn dieser nicht bedürftig ist, ist willkürlich (E. 2.5).
142 III 653 (4A_179/2016) from 30. August 2016
Regeste: Art. 90 BGG, Art. 126 Abs. 3 StPO; Beschwerde an das Bundesgericht gegen ein Strafurteil, mit dem die adhäsionsweise geltend gemachte Zivilklage "dem Grundsatz nach" beurteilt wird. Bei einem Strafurteil, das Zivilansprüche "dem Grundsatz nach" anerkennt, die Privatklägerschaft im Übrigen aber auf den Zivilweg verweist, handelt es sich um einen Endentscheid i.S. von Art. 90 BGG (E. 1). |