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Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Juli 2022)

Art. 136 Voraussetzungen

1 Die Ver­fah­rens­lei­tung ge­währt der Pri­vat­klä­ger­schaft für die Durch­set­zung ih­rer Zi­vil­an­sprü­che ganz oder teil­wei­se die un­ent­gelt­li­che Rechts­pfle­ge, wenn:

a.
die Pri­vat­klä­ger­schaft nicht über die er­for­der­li­chen Mit­tel ver­fügt; und
b.
die Zi­vil­kla­ge nicht aus­sichts­los er­scheint.

2 Die un­ent­gelt­li­che Rechts­pfle­ge um­fasst:

a.
die Be­frei­ung von Vor­schuss- und Si­cher­heits­leis­tun­gen;
b.
die Be­frei­ung von den Ver­fah­rens­kos­ten;
c.
die Be­stel­lung ei­nes Rechts­bei­stands, wenn dies zur Wah­rung der Rech­te der Pri­vat­klä­ger­schaft not­wen­dig ist.