Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Juli 2022)


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Art. 177

1 Die ein­ver­neh­men­de Be­hör­de macht die Zeu­gin oder den Zeu­gen zu Be­ginn je­der Ein­ver­nah­me auf die Zeug­nis- und die Wahr­heits­pflich­ten und auf die Straf­bar­keit ei­nes falschen Zeug­nis­ses nach Ar­ti­kel 307 StGB67 auf­merk­sam. Un­ter­bleibt die Be­leh­rung, so ist die Ein­ver­nah­me un­gül­tig.

2 Die ein­ver­neh­men­de Be­hör­de be­fragt die Zeu­gin oder den Zeu­gen zu Be­ginn der ers­ten Ein­ver­nah­me über ih­re Be­zie­hun­gen zu den Par­tei­en so­wie zu wei­te­ren Um­stän­den, die für ih­re Glaub­wür­dig­keit von Be­deu­tung sein kön­nen.

3 Sie macht sie auf ih­re Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­rech­te auf­merk­sam, so­bald sie auf­grund der Be­fra­gung und der Ak­ten sol­che Rech­te er­kennt. Un­ter­bleibt der Hin­weis und be­ruft sich die Zeu­gin oder der Zeu­ge nach­träg­lich auf das Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­recht, so ist die Ein­ver­nah­me nicht ver­wert­bar.

BGE

107 IA 9 () from 18. März 1981
Regeste: Berufungslegitimation im Walliser Strafverfahren. Es ist nicht willkürlich, dem Antragsteller die Legitimation zuzuerkennen, Berufung zu führen mit dem Antrag auf Straferhöhung, wenn er allein, ohne Beteiligung des Staatsanwalts in einem nur auf Antrag des Verletzten verfolgten Falle handelt.

115 IA 406 () from 15. Dezember 1989
Regeste: Gemeindeautonomie; kommunale Baubusse; Überprüfung durch das kantonale Verwaltungsgericht. Verletzung der Gemeindeautonomie. a) verneint in bezug auf die Rüge, das Verwaltungsgericht habe mit der Herabsetzung der durch die Gemeinde ausgefällten Baubusse seine Prüfungsbefugnis überschritten. Sowohl das kantonale Verfahrensrecht als auch Art. 6 Ziff. 1 EMRK erlauben und verlangen eine freie, umfassende gerichtliche Überprüfung des kommunalen Strafentscheides (E. 3a u. b); b) bejaht in bezug auf die Rüge, das Verwaltungsgericht habe in der Sache willkürlich entschieden. Anwendbarkeit der allgemeinen Bestimmungen des StGB auf die nach kommunalem Recht strafbaren Handlungen (E. 4a). Begriff der Gewinnsucht (E. 4b) und des Vorsatzes (E. 4c).

131 I 455 () from 6. Oktober 2005
Regeste: Art. 3 und 13 EMRK, Art. 10 Abs. 3 BV, Art. 88 OG; erniedrigende Behandlung, Untersuchung. Wer in vertretbarer Weise behauptet, von einem Polizeibeamten erniedrigend behandelt worden zu sein, hat Anspruch auf eine wirksame und vertiefte amtliche Untersuchung (E. 1.2.5). Anspruch im vorliegenden Fall verletzt (E. 2).

141 IV 20 (6B_912/2013) from 4. November 2014
Regeste: a Art. 309 Abs. 3 StPO; Eröffnung der Strafuntersuchung. Der Eröffnungsverfügung kommt lediglich deklaratorische Wirkung zu. Die Strafuntersuchung gilt als eröffnet, sobald sich die Staatsanwaltschaft mit dem Straffall zu befassen beginnt (E. 1.1.4).

141 IV 423 (6B_217/2015) from 5. November 2015
Regeste: a Personal Unblocking Key (PUK); Art. 269 und 272 StPO. Der PUK, der das Auslesen der Daten von einer SIM-Karte ermöglicht, gehört nicht zu den unter das Fernmeldegeheimnis fallenden Verkehrsdaten, sondern zu den Bestandesdaten, die unabhängig von einem bestimmten Fernmeldeverkehr vorhanden sind. Die staatsanwaltschaftliche Aufforderung zur Herausgabe des PUK-Codes bedarf daher nicht der Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht (E. 1).

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