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Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Juli 2022)

Art. 233 Haftentlassungsgesuch während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht

Die Ver­fah­rens­lei­tung des Be­ru­fungs­ge­richts ent­schei­det über Haft­ent­las­sungs­ge­su­che in­nert 5 Ta­gen; die­ser Ent­scheid ist nicht an­fecht­bar.