Schweizerische Strafprozessordnung
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Art. 254 Exhumierung
Wenn es zur Aufklärung einer Straftat nötig erscheint, kann die Ausgrabung einer bestatteten Leiche oder die Öffnung einer Aschenurne angeordnet werden. BGE
116 IA 135 () from 3. August 1990
Regeste: Art. 4, 58 BV; Ablehnung eines Richters und eines Experten. 1. Durch Art. 58 Abs. 1 BV garantierter Schutz (E. 2). 2. Ablehnung eines im Rahmen der Verhandlungsvorbereitung gestellten und anlässlich der Gerichtsverhandlung wiederholten Beweisantrags durch den Gerichtspräsidenten. Die Gesuchsverweigerung ist kein Grund zur Ablehnung des Gerichtspräsidenten (E. 3b). 3. Strafgericht, das von einem ausserordentlichen, sonst den Anwaltsberuf ausübenden Richter präsidiert wird. Dieser Präsident scheint befangen, wenn er als Anwalt ein bedeutendes Bankinstitut als Klienten hat und dieses ein erhebliches finanzielles Interesse an einem mit dem Strafverfahren konnexen Geschäft hat (E. 3c). 4. Verwirkung des Rechts auf Ablehnung eines Experten (E. 4).
137 I 218 (6B_849/2010) from 14. April 2011
Regeste: Art. 29 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Beweisverwertungsverbote. Auswertung einer verloren gegangenen Filmkamera ausserhalb einer abzuklärenden Straftat, um ihren Eigentümer zu ermitteln. Frage offengelassen, ob anlehnend an eine verpönte Beweisausforschung ("fishing expedition") auf diese Weise erlangte Indizien auf eine strafbare Handlung unter ein absolutes Beweisverwertungsverbot fallen (E. 2.3.2). Güterabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Wahrheitsfindung und dem privaten Interesse der angeklagten Person an der Unverwertbarkeit der Beweise (E. 2.3.3-2.3.5). Fernwirkung der rechtswidrig erlangten Beweismittel (E. 2.4). |