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Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Juli 2022)

Art. 257 Bei verurteilten Personen

Das Ge­richt kann in sei­nem Ur­teil an­ord­nen, dass ei­ne Pro­be ge­nom­men und ein DNA-Pro­fil er­stellt wird von Per­so­nen:

a.
die we­gen ei­nes vor­sätz­lich be­gan­ge­nen Ver­bre­chens zu ei­ner Frei­heits­s­tra­fe von mehr als ei­nem Jahr ver­ur­teilt wor­den sind;
b.
die we­gen ei­nes vor­sätz­lich be­gan­ge­nen Ver­bre­chens oder Ver­ge­hens ge­gen Leib und Le­ben oder ge­gen die se­xu­el­le In­te­gri­tät ver­ur­teilt wor­den sind;
c.
ge­gen­über de­nen ei­ne the­ra­peu­ti­sche Mass­nah­me oder die Ver­wah­rung an­ge­ord­net wor­den ist.