vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Juli 2022)
1 Die Staatsanwaltschaft teilt die Einstellungsverfügung mit:
2 Vorbehalten bleibt der ausdrückliche Verzicht einer oder eines Verfahrensbeteiligten.
3 Im Übrigen sind die Artikel 84–88 sinngemäss anwendbar.