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Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Juli 2022)

Art. 350 Bindung an die Anklage; Grundlage des Urteils

1 Das Ge­richt ist an den in der An­kla­ge um­schrie­be­nen Sach­ver­halt, nicht aber an die dar­in vor­ge­nom­me­ne recht­li­che Wür­di­gung ge­bun­den.

2 Es be­rück­sich­tigt die im Vor­ver­fah­ren und im Haupt­ver­fah­ren er­ho­be­nen Be­wei­se.