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Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Juli 2022)

Art. 408 Neues Urteil

Tritt das Be­ru­fungs­ge­richt auf die Be­ru­fung ein, so fällt es ein neu­es Ur­teil, wel­ches das ers­tin­stanz­li­che Ur­teil er­setzt.