Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Juli 2022)


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Art. 419 Kostenpflicht von Schuldunfähigen

Wur­de das Ver­fah­ren we­gen Schul­d­un­fä­hig­keit der be­schul­dig­ten Per­son ein­ge­stellt oder wur­de die­se aus die­sem Grund frei­ge­spro­chen, so kön­nen ihr die Kos­ten auf­er­legt wer­den, wenn dies nach den ge­sam­ten Um­stän­den bil­lig er­scheint.

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