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Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Juli 2022)

Art. 424 Berechnung und Gebühren

1 Bund und Kan­to­ne re­geln die Be­rech­nung der Ver­fah­rens­kos­ten und le­gen die Ge­büh­ren fest.

2 Sie kön­nen für ein­fa­che Fäl­le Pau­schal­ge­büh­ren fest­le­gen, die auch die Aus­la­gen ab­gel­ten.