Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Juli 2022)

Art. 450 Erstinstanzliches Hauptverfahren

Ist bei In­kraft­tre­ten die­ses Ge­set­zes die Haupt­ver­hand­lung be­reits er­öff­net, so wird sie nach bis­he­ri­gem Recht, vom bis­her zu­stän­di­gen ers­tin­stanz­li­chen Ge­richt, fort­ge­führt.