Swiss Criminal Procedure Code
(Criminal Procedure Code, CrimPC)

of 5 October 2007 (Status as of 1 July 2022)


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Art. 13 Courts

The fol­low­ing bod­ies have ju­di­cial powers in crim­in­al pro­ceed­ings:

a.
the com­puls­ory meas­ures court;
b.
the court of first in­stance;
c.
the ob­jec­tions au­thor­ity;
d.
the court of ap­peal.

BGE

126 I 194 () from 30. Juni 2000
Regeste: Art. 6 Ziff. 1 und 3 lit. c EMRK, Art. 29 Abs. 3 BV; Anspruch auf Rechtsbeistand. Die Ernennung eines Anwaltspraktikanten als amtlicher Verteidiger verletzt an sich die Verfahrensgarantien des Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK nicht (E. 3c). Art. 29 Abs. 3 BV gewährt keine weitergehenden Rechte (E. 3a und 3c/bb). Umstände, unter welchen die Behörde eingreifen muss, damit die in Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK garantierten Verteidigungsrechte des Angeklagten tatsächlich wahrgenommen werden (E. 3d). Im konkreten Fall keine Verletzung der Verteidigungsrechte (E. 3e und 3f).

138 IV 40 (1C_365/2011, 1C_371/2011) from 6. Januar 2012
Regeste: Art. 9 Satz 2 und Art. 12 Abs. 1 IRSG, Art. 50 Abs. 3 VStrR, Art. 248 Abs. 3 StPO, Art. 33 lit. b und Art. 65 StBOG, Art. 30 Abs. 1 und Art. 164 Abs. 1 lit. f BV; Entsiegelungsgesuch der Oberzolldirektion im Rechtshilfeverfahren, Zuständigkeit zum Entscheid. Zum Entscheid über das Entsiegelungsgesuch der Oberzolldirektion ist die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts zuständig (E. 2.2). Auswirkungen auf dessen Gerichtsorganisation (E. 2.3).

139 IV 220 (6B_708/2012) from 8. Juli 2013
Regeste: Art. 8 StPO (Verzicht auf Strafverfolgung); Art. 52-54 StGB (Strafbefreiung). Art. 8 StPO bildet keine Grundlage für die Einstellung des Verfahrens durch das Gericht nach der Anklageerhebung in den Anwendungsfällen von Art. 52-54 StGB. Das Gericht hat über die Anklage zu entscheiden und im Falle eines Schuldspruchs von einer Bestrafung abzusehen (Bestätigung der unter dem früheren Prozessrecht begründeten Rechtsprechung). Unter den Gerichten im Sinne von Art. 8 StPO sind die Gerichte zu verstehen, die über Beschwerden gegen Nichtanhandnahme- und Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft entscheiden (E. 3.4).

141 IV 476 (6B_810/2014) from 18. August 2015
Regeste: Art. 429 Abs. 1 lit. a, Art. 432 Abs. 1 und 2 sowie Art. 436 Abs. 1 StPO; Einstellung des Verfahrens; Beschwerde der Privatklägerschaft; Entschädigung der beschuldigten Person im Beschwerdeverfahren. In BGE 139 IV 45 hat das Bundesgericht entschieden, dass es dem gesetzgeberischen Willen entspricht (vgl. Art. 432 Abs. 1 und 2 StPO), der Privatklägerschaft die Verteidigungskosten der beschuldigten Person aufzuerlegen, wenn nur die Privatklägerschaft die Berufung gegen einen erstinstanzlichen Freispruch erhebt. Diese Rechtsprechung ist restriktiv anzuwenden. Sie ist nur massgebend, wenn ein vollständiges gerichtliches Verfahren stattfand und der erstinstanzliche Entscheid einzig von der Privatklägerschaft weitergezogen wird. Hingegen ist sie nicht auf den Fall auszuweiten, bei welchem die Privatklägerschaft eine Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung erhebt (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 1).

143 IV 69 (1B_409/2016) from 3. Januar 2017
Regeste: a Art. 20 und 59 StPO; Zuständigkeit für Entscheide über den Ausstand eines Mitglieds des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG). Die Beschwerdeinstanz im Sinne von Art. 20 StPO ist zuständig zum Entscheid über Ausstandsbegehren, welche sich gegen ein Mitglied des ZMG richten (E. 1.1).

144 IV 81 (6B_1153/2016) from 23. Januar 2018
Regeste: Art. 309 Abs. 3, 310 und 323 StPO; keine Beschwerdelegitimation gegen eine Wiederaufnahmeverfügung respektive die Eröffnung einer Untersuchung nach einer Nichtanhandnahmeverfügung. Beabsichtigt die Staatsanwaltschaft gemäss Art. 323 Abs. 1 i.V.m. Art. 310 Abs. 2 StPO auf eine Nichtanhandnahmeverfügung zurückzukommen, kommt die Wiederaufnahmeverfügung des Verfahrens einer Eröffnung der Untersuchung gemäss Art. 309 StPO gleich. Art. 309 Abs. 3 Satz 3 StPO, wonach die Verfahrenseröffnung nicht anfechtbar ist, gilt analog. Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist unzulässig (E. 2).

144 IV 212 (6B_956/2017) from 18. April 2018
Regeste: Art. 442 Abs. 4 StPO; Art. 120 ff. OR; Verrechnung. Befugnis der Vollzugsbehörde zur Verrechnung von Forderungen aus einer Geldstrafe und den Verfahrenskosten mit aus einem anderen Strafverfahren resultierenden Ansprüchen derselben beschuldigten Person auf Entschädigung für deren Verteidigungskosten (E. 2).

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