Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 23. Januar 2023)


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Art. 380 Endgültige oder nicht anfechtbare Entscheide

Be­zeich­net die­ses Ge­setz einen Ent­scheid als end­gül­tig oder nicht an­fecht­bar, so ist da­ge­gen kein Rechts­mit­tel nach die­sem Ge­setz zu­läs­sig.

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