Schweizerische Strafprozessordnung
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Art. 365 Entscheid
1 Das Gericht entscheidet gestützt auf die Akten. Es kann auch eine Verhandlung anordnen. 2 Es erlässt seinen Entscheid schriftlich und begründet ihn kurz. Hat eine Verhandlung stattgefunden, so eröffnet es seinen Entscheid sofort mündlich. |
