Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. August 2023)


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Art. 402 Wirkung der Berufung

Die Be­ru­fung hat im Um­fang der An­fech­tung auf­schie­ben­de Wir­kung.

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