Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)


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Art. 220 Begriffe

1 Die Un­ter­su­chungs­haft be­ginnt mit ih­rer An­ord­nung durch das Zwangs­mass­nah­men­ge­richt und en­det mit dem Ein­gang der An­kla­ge beim ers­tin­stanz­li­chen Ge­richt, dem vor­zei­ti­gen An­tritt ei­ner frei­heits­ent­zie­hen­den Sank­ti­on oder mit der Ent­las­sung der be­schul­dig­ten Per­son wäh­rend der Un­ter­su­chung.

2 Als Si­cher­heits­haft gilt die Haft wäh­rend der Zeit zwi­schen dem Ein­gang der An­kla­ge­schrift beim ers­tin­stanz­li­chen Ge­richt und der Rechts­kraft des Ur­teils, dem An­tritt ei­ner frei­heits­ent­zie­hen­den Sank­ti­on, dem Voll­zug der Lan­des­ver­wei­sung oder der Ent­las­sung.110

110 Fas­sung ge­mä­ss An­hang Ziff. 5 des BG vom 20. März 2015 (Um­set­zung von Art. 121 Abs. 3–6 BV über die Aus­schaf­fung kri­mi­nel­ler Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der), in Kraft seit 1. Okt. 2016 (AS 2016 2329; BBl 2013 5975).

BGE

149 I 14 (1B_420/2022) from 9. September 2022
Regeste: Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der internen gerichtlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien. Ein aktuelles praktisches Interesse an der Behandlung der Haftbeschwerde liegt auch dann vor, wenn während des laufenden Beschwerdeverfahrens ein Haftentlassungsgesuch gestellt wird (E. 1). Der Schutzbereich der Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK umfasst nicht bloss die gegen äussere Beeinflussung gerichtete richterliche Unabhängigkeit, sondern auch die interne Unabhängigkeit der Gerichtspersonen, namentlich die Autonomie der einzelnen Gerichtsmitglieder im Kollegialgericht. Letztere kann nicht nur durch formelle Hierarchien, sondern auch durch informelle Hierarchien innerhalb des Spruchkörpers gefährdet sein. Die vorliegend zu beurteilende Einsetzung einer Gerichtsschreiberin und eines Gerichtsschreibers der entscheidenden Kammer als Richterin und Richter in eben dieser Kammer ist nicht mit dem Anspruch auf ein unabhängiges Gericht zu vereinbaren (E. 5).

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