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Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

Art. 254 Exhumierung

Wenn es zur Auf­klä­rung ei­ner Straf­tat nö­tig er­scheint, kann die Aus­gra­bung ei­ner be­stat­te­ten Lei­che oder die Öff­nung ei­ner Aschenur­ne an­ge­ord­net wer­den.