Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)


Open article in different language:  FR  |  IT  |  EN
Art. 344 Abweichende rechtliche Würdigung

Will das Ge­richt den Sach­ver­halt recht­lich an­ders wür­di­gen als die Staats­an­walt­schaft in der An­kla­ge­schrift, so er­öff­net es dies den an­we­sen­den Par­tei­en und gibt ih­nen Ge­le­gen­heit zur Stel­lung­nah­me.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden