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Art. 365 Entscheid
1 Das Gericht entscheidet gestützt auf die Akten. Es kann auch eine Verhandlung anordnen. 2 Es erlässt seinen Entscheid schriftlich und begründet ihn kurz. Hat eine Verhandlung stattgefunden, so eröffnet es seinen Entscheid sofort mündlich. 3 Der Entscheid des Gerichts kann mit Berufung angefochten werden.254 254 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697). |