Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)


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Art. 376 Voraussetzungen

Ein selbst­stän­di­ges Ein­zie­hungs­ver­fah­ren wird durch­ge­führt, wenn aus­ser­halb ei­nes Straf­ver­fah­rens über die Ein­zie­hung von Ge­gen­stän­den oder Ver­mö­gens­wer­ten zu ent­schei­den ist.

BGE

149 IV 307 (6B_911/2021) from 19. Juni 2023
Regeste: Art. 19b BetmG; Art. 69 StGB; Einziehbarkeit von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis in Zusammenhang mit straflosen Konsumvorbereitungshandlungen. Geringfügige, zum Eigenkonsum bestimmte Mengen Betäubungsmittel des Wirkungstyps Cannabis, deren Besitz nach Art. 19b Abs. 1 BetmG straflos ist, können nicht eingezogen werden (E. 2).

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