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Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)

Art. 444 Amtliche Bekanntmachungen

Bund und Kan­to­ne be­stim­men die Be­hör­den, wel­che amt­li­che Be­kannt­ma­chun­gen vor­zu­neh­men ha­ben.