Swiss Criminal Procedure Code
(Criminal Procedure Code, CrimPC)


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Art. 161 Investigation of personal circumstances at the preliminary proceedings stage

The pub­lic pro­sec­utor shall ques­tion the ac­cused with re­gard to his or her per­son­al cir­cum­stances only if it is ex­pec­ted that the ac­cused will be charged or is­sued with a sum­mary pen­alty or­der or if it is es­sen­tial for oth­er reas­ons.

BGE

147 IV 534 (6B_323/2021) from 11. August 2021
Regeste: Art. 139 Abs. 2, Art. 164 Abs. 1 und 2, Art. 177 Abs. 2 StPO; Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von Zeugen. Art. 164 Abs. 1 StPO dient dem Schutz der Persönlichkeit von Zeuginnen und Zeugen (E. 2.3.2). Über die Frage nach den Beziehungen des Zeugen zu den Parteien (sog. Generalfrage, vgl. Art. 177 Abs. 2 StPO) hinausgehende Abklärungen zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Zeugen sind nur mit Zurückhaltung und soweit notwendig vorzunehmen. Abklärungen zur Glaubwürdigkeit des Zeugen sind nicht bereits dann notwendig, wenn Zweifel an der allgemeinen Glaubwürdigkeit des Zeugen bestehen, sondern nur, wenn diese Zweifel auch geeignet sind, sich auf die konkrete Beweiswürdigung, d.h. die Glaubhaftigkeit von konkreten, rechtserheblichen Zeugenaussagen auszuwirken (E. 2.3.2-2.3.4 und E. 2.5.1). Zeugen sind daher nicht immer zwingend zu allfälligen Strafverfahren wegen Rechtspflegedelikten zu befragen (E. 2.5.2).

148 IV 356 (6B_536/2022) from 25. August 2022
Regeste: Art. 6 und 195 Abs. 2 StPO; Untersuchungsgrundsatz; Einholen von Berichten und Auskünften; Auskünfte über Vorstrafen und den Leumund der beschuldigten Person. Das Sachgericht hat vor Erlass des Urteils einen aktuellen Strafregisterauszug über die beschuldigte Person einzuholen (E. 2.3). Ein Strafregisterauszug, der zum Zeitpunkt des Urteils 8 Monate alt ist, erfüllt diese Voraussetzung nicht (E. 2.4.2).

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