Swiss Criminal Procedure Code
(Criminal Procedure Code, CrimPC)


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Art. 334 Transfer

1 If the court con­cludes that in pro­ceed­ings pending be­fore it a sen­tence or meas­ure must be con­sidered that ex­ceeds its com­pet­ence, it shall trans­fer the case at the latest fol­low­ing the party sub­mis­sions to the com­pet­ent court. This court shall con­duct its own pro­ced­ure for tak­ing evid­ence.

2 The de­cision to trans­fer the case to an­oth­er court is non-con­test­able.

BGE

147 IV 329 (1B_370/2020) from 10. Mai 2021
Regeste: Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2).

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