Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)


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Art. 283 Mitteilung

1 Die Staats­an­walt­schaft teilt den von ei­ner Ob­ser­va­ti­on di­rekt be­trof­fe­nen Per­so­nen spä­tes­tens mit Ab­schluss des Vor­ver­fah­rens Grund, Art und Dau­er der Ob­ser­va­ti­on mit.

2 Die Mit­tei­lung wird auf­ge­scho­ben oder un­ter­las­sen, wenn:

a.
die Er­kennt­nis­se nicht zu Be­weis­zwe­cken ver­wen­det wer­den; und
b.
der Auf­schub oder die Un­ter­las­sung zum Schut­ze über­wie­gen­der öf­fent­li­cher oder pri­va­ter In­ter­es­sen not­wen­dig ist.

BGE

148 IV 82 (1B_404/2021) from 19. Oktober 2021
Regeste: Art. 298a ff. StPO; Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid über die Verwertbarkeit von Beweisen, die im Rahmen einer angeblich rechtswidrigen verdeckten Fahndung erhoben wurden. Gesetzliche Regelung und Definition der verdeckten Fahndung, der Observation und der verdeckten Ermittlung gemäss StPO (E. 5.1). Mangels einer lex specialis zur Behandlung von Beweismitteln, die im Rahmen einer rechtswidrigen verdeckten Fahndung bzw. rechtswidrigen Observation erhoben wurden, sind diesbezüglich die allgemeinen Bestimmungen zur Erhebung und Verwertbarkeit von Beweisen anwendbar (E. 5.3). Da die in diesem Zusammenhang erhobenen Beweise laut angefochtenem Entscheid weder zurückgegeben noch sofort vernichtet werden sollen, droht kein nicht wieder gutzumachender Nachteil (E. 5.4).

149 I 218 (1C_39/2021) from 29. November 2022
Regeste: a Rechtsschutz gegen die präventive verdeckte Fahndung (§ 36septies Abs. 4 und 5 Gesetz des Kantons Solothurn über die Kantonspolizei - KapoG/SO). Die vorgesehene nachträgliche Beschwerde an das Obergericht (E. 6.3.1) setzt voraus, dass die betroffene Person nachträglich über die verdeckte Fahndung informiert wird. Aufhebung von § 36septies Abs. 4 Satz 2 KapoG/ SO, wonach diese Benachrichtigung - abweichend von der Regelung in der StPO (vgl. Art. 298d Abs. 4 StPO) - aufgeschoben oder unterlassen werden kann (E. 6.3.2).

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