Schweizerische Strafprozessordnung
(Strafprozessordnung, StPO)


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Art. 383 Sicherheitsleistung

1 Die Ver­fah­rens­lei­tung der Rechts­mit­tel­in­stanz kann die Pri­vat­klä­ger­schaft ver­pflich­ten, in­nert ei­ner Frist für all­fäl­li­ge Kos­ten und Ent­schä­di­gun­gen Si­cher­heit zu leis­ten. Ar­ti­kel 136 bleibt vor­be­hal­ten.

2 Wird die Si­cher­heit nicht frist­ge­recht ge­leis­tet, so tritt die Rechts­mit­tel­in­stanz auf das Rechts­mit­tel nicht ein.

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