Swiss Criminal Procedure Code
(Criminal Procedure Code, CrimPC)


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Art. 259 Application of the DNA Profiles Act

The DNA Pro­files Act of 20 June 2003140 also ap­plies.

BGE

147 I 372 (1B_285/2020) from 22. April 2021
Regeste: Art. 8 EMRK; Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 16, Art. 22, Art. 36 BV; Art. 197 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 lit. a, Art. 260 StPO; Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung. Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein DNA-Profil nur einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität und den Schutz der Privatsphäre darstellt (E. 2.3). Die Aufklärung der Anlasstat erfordert weder ein DNA-Profil noch eine erkennungsdienstliche Erfassung (E. 3). Mit Blick auf allfällige weitere Straftaten ist fraglich, ob ein hinreichend schweres Delikt vorliegt (E. 4.3.1). Jedenfalls fehlt es an erheblichen und konkreten Anhaltspunkten, dass der Beschuldigte in weitere Delikte verwickelt sein könnte (E. 4.3.2-4.3.4). Eine friedliche Protestaktion steht unter dem Schutz der Versammlungs- und der Meinungsäusserungsfreiheit; das DNA-Profil und die erkennungsdienstliche Erfassung erweisen sich als unverhältnismässig (E. 4.4 und 4.5).

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