Verordnung
über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA
(Strafregisterverordnung, StReV)


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Art. 40 Fristberechnung bei Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteilen

(Art. 30, 38 Abs. 3–5, 40 Abs. 3 und 42 Abs. 3 StReG)

Für die Be­rech­nung der Fris­ten für die Ent­fer­nung und das Nicht­er­schei­nen von Zu­satz-, Teil­zu­satz- und Ge­samt­stra­fen­ur­tei­len sind aus­sch­liess­lich die im je­wei­li­gen Zu­satz-, Teil­zu­satz- oder Ge­samt­stra­fen­ur­teil aus­ge­wie­se­nen De­lik­te und Sank­tio­nen mass­ge­bend.

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