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Art. 40 Fristberechnung bei Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteilen
(Art. 30, 38 Abs. 3–5, 40 Abs. 3 und 42 Abs. 3 StReG) Für die Berechnung der Fristen für die Entfernung und das Nichterscheinen von Zusatz-, Teilzusatz- und Gesamtstrafenurteilen sind ausschliesslich die im jeweiligen Zusatz-, Teilzusatz- oder Gesamtstrafenurteil ausgewiesenen Delikte und Sanktionen massgebend. |
