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Art. 13f Erzeugungsbedingte Verstärkungen: Aufgaben 102
1 Die Verteilnetzbetreiber müssen:
2 Die nationale Netzgesellschaft muss:
3 Die ElCom muss:
102 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 20. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 706). |