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Art. 194 Sammlung der Daten, radiologische Beurteilung und Berichterstattung
1 Das ENSI, die Suva, die NAZ, die Kantone sowie die beteiligten Laboratorien stellen dem BAG die aus der Überwachung anfallenden Daten interpretiert zur Verfügung. 2 Basierend auf den Resultaten des Probenahme- und Messprogramms nach Artikel 193 beurteilt das BAG die radiologische Lage. Es berechnet und überprüft die von der Bevölkerung akkumulierten Dosen. Vorbehalten bleiben in Notfall-Expositionssituationen die Bestimmungen der VBSTB61. 3 Das BAG ermittelt die Strahlenexposition der Bevölkerung nach den Anhängen 4 Es erstellt und veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Ergebnisse der Überwachung und die daraus hervorgehenden Strahlendosen für die Bevölkerung. 61 SR 520.17 |