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Strahlenschutzverordnung
(StSV)

vom 26. April 2017 (Stand am 1. Januar 2021)

Art. 197 Überwachung des beruflich strahlenexponierten Flugpersonals

Das BAZL be­auf­sich­tigt die Luft­fahr­zeug­be­trei­be­rin­nen und -be­trei­ber hin­sicht­lich der Über­wa­chung des be­ruf­lich strah­len­ex­po­nier­ten Flug­per­so­nals.