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Art. 198
1 Die KSR ist eine ständige Verwaltungskommission im Sinne von Artikel 8a Absatz 2 RVOV62. 2 Sie berät den Bundesrat, das EDI, das UVEK, das VBS, das ENSI, die interessierten Ämter sowie die Suva in Fragen des Strahlenschutzes. Dazu nimmt sie die folgenden Aufgaben wahr:
3 Sie besteht aus Fachleuten der Wissenschaft und der Industrie. 4 Sie arbeitet mit der Eidgenössischen Kommission für ABC-Schutz (KomABC) und der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) zusammen. Dabei werden insbesondere gemeinsame Aufgaben auf dem Gebiet des Strahlenschutzes behandelt. 5 Die KSR und ihre Ausschüsse können für die Prüfung besonderer Fragen aussenstehende Expertinnen und Experten beiziehen. 62 SR 172.010.1 63 www.ksr-cpr.ch |