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Art. 139 Ermittlung der Strahlendosen
1 Das BAG ist für die Berechnung, Bilanzierung und Überprüfung der Strahlendosen der Bevölkerung verantwortlich. In der Akutphase eines Ereignisses übernimmt diese Aufgabe die NAZ nach der Bevölkerungsschutzverordnung vom 11. November 202049.50 2 Für vereinfachte Dosisberechnungen gelten die Dosisfaktoren nach den Anhängen 5 und 6. 49 SR 520.12 50 Fassung gemäss Anhang 3 Ziff. II 8 der Bevölkerungsschutzverordnung vom 11. Nov. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 5087). |
