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Art. 142 Personengruppen
1 In einer Notfall-Expositionssituation sind zu Aufgaben nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b StSG verpflichtet:
2 Zum Schutz von Angehörigen der Milizfeuerwehr sind die Artikel 134 und 143–146 anwendbar. 3 Von Aufgaben nach Absatz 1 befreit sind Personen unter 18 Jahren und schwangere Frauen. |