Art. 53 Junge Personen sowie schwangere oder stillende Frauen
1 Personen unter 16 Jahren dürfen nicht beruflich strahlenexponiert sein. 2 Für Personen zwischen 16 und 18 Jahren und für schwangere Frauen gelten spezielle Dosisgrenzwerte nach Artikel 57. 3 Ab Kenntnis einer Schwangerschaft bis zu ihrem Ende muss die Strahlenexposition der schwangeren Frau monatlich ermittelt werden. 4 Das EDI legt im Einvernehmen mit dem ENSI fest, wann schwangere Frauen mit einem zusätzlichen aktiven Personendosimeter ausgerüstet werden müssen. 5 Schwangere Frauen müssen auf ihr Verlangen von folgenden Tätigkeiten befreit werden:
6 Stillende Frauen dürfen keine Arbeiten mit radioaktivem Material ausführen, bei denen eine erhöhte Gefahr einer Inkorporation besteht. |