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Art. 61 Dosimetrie bei beruflich strahlenexponierten Personen
1 Bei beruflich strahlenexponierten Personen ist die Strahlenexposition individuell und nach Anhang 4 zu ermitteln (Personendosimetrie). 2 Die externe Strahlenexposition ist monatlich zu ermitteln. 3 Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 erlauben, wenn:
4 Das EDI legt im Einvernehmen mit dem ENSI fest, wie und in welchen Zeitabständen die interne Strahlenexposition zu ermitteln ist. Es berücksichtigt dabei die Arbeitsbedingungen und die Art der verwendeten Radionuklide. 5 Es regelt im Einvernehmen mit dem ENSI, wann ein zweites, unabhängiges Dosimetriesystem, das eine zusätzliche Funktion erfüllt, eingesetzt werden muss. |