Verordnung
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Art. 5 Besondere Nachweise für den Verkehrsleiter oder die Verkehrsleiterin
Unternehmen mit einem Verkehrsleiter oder einer Verkehrsleiterin im Anstellungs- oder Auftragsverhältnis müssen dem Gesuch um eine Zulassungsbewilligung zusätzlich zu den Angaben nach den Artikeln 2–4 folgende Unterlagen beilegen:
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