Verordnung
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Art. 4 Nachweis der fachlichen Eignung
1 Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat die gesuchstellende Person eines der folgenden Dokumente vorzulegen:
2 Ist der vorgelegte Fachausweis nur für Güterverkehr oder nur für Personenverkehr ausgestellt, so wird die Zulassung des Unternehmens auf diese Sparte beschränkt. |
