Verordnung
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Art. 9 Erteilung und Gültigkeit
1 Das BAV erteilt einem schweizerischen Strassentransportunternehmen Fahrerbescheinigungen für Fahrer oder Fahrerinnen, wenn das Unternehmen:
2 Die Fahrerbescheinigung wird für höchstens fünf Jahre erteilt und kann erneuert werden. |
