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Art. 24b Gesuche um Kontingentsanteile nach der Zahl der geschlachteten Tiere 65
1 Im Gesuch um Kontingentsanteile nach der Zahl der geschlachteten Tiere sind die GEB-Nummer und die TVD-Nummer der Gesuchstellerin nach Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung vom 3. November 202166 über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank anzugeben.67 2 Die Gesuche sind bis zum 31. August vor Beginn der Kontingentsperiode über das Internetportal Agate einzureichen. 3 Für die Zuteilung der Kontingentsanteile sind die am 31. August vor Beginn der Kontingentsperiode eingetragenen GEB-Nummern massgebend. 65 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 6. Nov. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 3977). 67 Fassung gemäss Anhang 3 Ziff. II 8 der V vom 3. Nov. 2021 über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2021 751). |