Verordnung
über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
(Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)

vom 6. März 2000 (Stand am 1. Juli 2021)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 44 Ausschluss der Haftung

Wert­min­de­run­gen und Kos­ten, die durch Kon­trol­len ent­ste­hen, wer­den nicht ent­schä­digt.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden