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Verordnung
über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
(Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)

vom 6. März 2000 (Stand am 1. Juli 2021)

Art. 58 Aufhebung bisherigen Rechts

Es wer­den auf­ge­ho­ben:

a.
die Ver­ord­nung vom 23. De­zem­ber 1999110 über den Ein­bau von Ge­rä­ten für den Voll­zug des Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be­ge­set­zes im Jahr 2000;
b.
die Ver­ord­nung vom 25. Ju­ni 1997111 über die Um­la­de­sta­tio­nen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs.