Verordnung
über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
(Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)

vom 6. März 2000 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 63

Die­se Ver­ord­nung tritt am 1. Ja­nu­ar 2001 in Kraft.

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