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Art. 50 Grundlage für die Veranlagung bei nicht korrekter Anmeldung mitgeführter Anhänger
(Art. 11 Abs. 3 SVAG) Stellt das BAZG fest, dass ein mitgeführter Anhänger in der Anmeldung nicht korrekt erfasst wurde, so wird die Abgabe für die Fahrzeugkombination auf der Grundlage des höchstzulässigen Gesamtzugsgewichts veranlagt. |