Verordnung
über die Schwerverkehrsabgabe
(Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 57 Voraussetzung für die Erteilung der Zulassung

Das BA­ZG er­teilt ei­nem Ge­such­stel­ler die Zu­las­sung, wenn die­ser:

a.
die for­mel­len Vor­aus­set­zun­gen er­füllt;
b.
das Zu­las­sungs­ver­fah­ren auf al­len Prüf­stu­fen er­folg­reich durch­lau­fen hat.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden