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Art. 47
Regeln für Motorradfahrer 1Motorradfahrer dürfen nicht nebeneinander fahren, soweit es nicht beim Fahren innerhalb einer Kolonne von Motorwagen geboten erscheint. 2Wenn der Verkehr angehalten wird, haben die Motorradfahrer ihren Platz in der Fahrzeugkolonne beizubehalten. BGE
114 IV 144 () from 5. Dezember 1988
Regeste: Art. 35 SVG und 39 Abs. 1 VRV; Überholen. Wer an einem Fahrzeug vorbeiführt, das wegen der Verkehrslage vorübergehend wartet, überholt im Rechtssinne; dieser Begriff erfordert somit nicht, dass sich beide Fahrzeuge in Bewegung befinden (Präzisierung der Rechtsprechung).
122 IV 133 () from 20. März 1996
Regeste: Art. 18 Abs. 3 und Art. 125 StGB; Art. 26 Abs. 1, 27 Abs. 1, 36 Abs. 2 und 47 Abs. 2 SVG; Art. 14, 15 Abs. 3 und 17 Abs. 1 VRV; fahrlässige Körperverletzung; Sorgfaltspflicht des Vortrittsbelasteten. Darstellung der Sorgfaltspflichten, die dem im Strassenverkehr vortrittsbelasteten Fahrzeugführer bei stark eingeschränkter Sicht obliegen; Hineintasten (E. 2).
129 IV 155 () from 13. Dezember 2002
Regeste: Art. 35 Abs. 2 und 3, Art. 47 Abs. 2 SVG; Überholen einer Fahrzeugkolonne durch einen Motorradfahrer; Kollision mit einem wendenden Fahrzeug. Motorradfahrer dürfen nicht eine stehende Fahrzeugkolonne links überholen (E. 3.2). Wer ein Überholmanöver ausführt, das wegen seiner Gefährlichkeit gesetzlich verboten ist, verletzt damit die allgemeinen Sorgfaltsregeln (E. 3.3). |