Art. 89c Inhalt
Inhalt Das IVZ enthält: - a.
- die Personalien der Inhaber von Dokumenten nach Artikel 89b Buchstabe a und die Personalien anderer Personen, gegen die eine Administrativmassnahme verfügt wurde;
- b.
- die Daten zu Fahrberechtigungen, die von schweizerischen oder ausländischen Behörden für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erteilt worden sind;
- c.
- die Daten, die für das Ausstellen von Fahrtschreiberkarten erforderlich sind;
- d.
- die Daten zu den folgenden Administrativmassnahmen, ihrer Aufhebung und ihrer Änderung, wenn sie von schweizerischen Behörden verfügt oder von ausländischen Behörden gegen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz angeordnet worden sind:
- 1.
- Verweigerung und Entzug von Ausweisen und Bewilligungen,
- 2.
- Fahrverbot,
- 3.
- Abnahme des Führerausweises,
- 4.
- Auflagen und Bedingungen zur Fahrberechtigung,
- 5.
- Aberkennung schweizerischer Führerausweise durch ausländische Behörden,
- 6.
- Aberkennung ausländischer Führerausweise,
- 7.
- Verwarnung,
- 8.
- verkehrspsychologische und -medizinische Untersuchungen,
- 9.
- neue Führerprüfung,
- 10.
- Teilnahme an Nachschulung,
- 11.
- Verlängerung der Probezeit,
- 12.
- Verfall des Führerausweises auf Probe,
- 13.
- Sperrfristen;
- e.
- die Daten zu den in der Schweiz in Handel gebrachten Fahrzeugtypen sowie Name und Adresse des Inhabers der Typengenehmigung oder dessen Vertreters in der Schweiz;
- f.
- Daten der von schweizerischen Behörden zugelassenen Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherer.
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