Strassenverkehrsgesetz
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Art. 98a227
Warnungen vor Verkehrskontrollen 1 Mit Busse wird bestraft, wer:
2 Die Kontrollorgane stellen solche Geräte oder Vorrichtungen sicher. Das Gericht verfügt die Einziehung und Vernichtung. 3 Mit Busse wird bestraft, wer:
4 In schweren Fällen ist die Strafe Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. 227 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6291; BBl 2010 8447). |
