1 Das ASTRA erstellt eine Strassenverkehrsunfall-Statistik; es ist zuständig für eine gesamtschweizerische Auswertung der Strassenverkehrsunfälle.
2 Es führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen ein Informationssystem Strassenverkehrsunfälle. Dieses besteht aus:
a.
einem System zur Erfassung der Strassenverkehrsunfälle (Erfassungssystem);
b.
einem System zur Auswertung der Strassenverkehrsunfälle (Auswertungssystem).
3 Die Kantone geben die Daten, die im Zusammenhang mit Strassenverkehrsunfällen erhoben worden sind, ins Erfassungssystem ein.
4 Der Bundesrat kann weitere Stellen zur Eingabe ihrer vorhandenen Strassenverkehrsunfall-Daten verpflichten, wenn dadurch die Erfüllung von Aufgaben nach Artikel 89j unterstützt wird.