Strassenverkehrsgesetz
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Art. 25h
Versuche mit Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem 1 Das ASTRA kann befristete Versuche mit Fahrzeugen mit einem Automatisierungssystem bewilligen. Dabei kann es auch Versuche mit Fahrzeugen bewilligen, die keinen Fahrzeugführer benötigen, ohne dass dafür bestimmte Fahrstrecken festgelegt werden. 2 Im Rahmen der Bewilligung kann es vorsehen, dass von den geltenden Vorschriften des Strassenverkehrsrechts abgewichen wird. Die Verkehrssicherheit aller Strassenbenützer muss jederzeit gewährleistet sein. 3 Die Versuche und deren Erkenntnisse sind durch die für den Versuch verantwortliche Person zu dokumentieren. Das ASTRA publiziert die entsprechenden Berichte. Die verantwortliche Person gewährt dem ASTRA den Zugang zu sämtlichen Daten im Zusammenhang mit dem Versuch. 4 Das ASTRA kann den Entscheid über die Bewilligung von Versuchen, die den regionalen Rahmen nicht überschreiten, im Einzelfall den Kantonen übertragen. Es legt die Rahmenbedingungen für die Durchführung dieser Versuche fest. |
